Warum Fachanwalt:
Um sich Fachanwalt für ein Rechtsgebiet nennen zu dürfen ist zunächst die Erlaubnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer erforderlich. Diese hat die Anforderungen, die ein Rechtsanwalt erfüllen muss, um diese Bezeichnung führen zu dürfen, in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind danach besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in dem Rechtsgebiet nachzuweisen, in dem eine Fachanwaltschaft besteht und in dem man den Fachanwaltstitel erwerben möchte.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen nach der Fachanwaltsordnung vor, wenn diese auf dem jeweiligen Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
Außerdem muss man an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen haben, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Außerdem muss man im Rahmen von drei Aufsichtsarbeiten über fünf Zeitstunden die im Lehrgang erworbenen Kenntnisse nachweisen.
Die besonderen praktischen Erfahrungen müssen dadurch nachgewiesen werden, dass der Anwalt in dem Rechtsgebiet, in dem er Fachanwalt werden möchte, innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei eine bestimmte Anzahl an Fällen bearbeitet hat. Dieses muss er ggf. sogar durch Vorlage von Arbeitsproben bei seiner Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Um mich Fachanwalt für Erbrecht nennen zu dürfen musste ich folglich neben dem bestandenen. Fachanwaltskurs meine besonderen praktischen Erfahrungen im Erbrecht gegenüber meiner Rechtsanwaltskammer in Bremen dadurch nachweisen, dass ich innerhalb der letzten drei Jahre vor der Beantragung mindestens 80 Erbrechtsfälle bearbeitet habe, von denen 20 sogenannte „rechtsförmliche Verfahren“, also z.B. Gerichtsverfahren, Widerspruchs oder Klageverfahren gegen Erbschaftssteuerbescheide oder Erbscheinverfahren sein mussten.
Dabei mussten die Fälle sämtliche Bereiche aufweisen, mit denen man es als Erbrechtsanwalt zu tun bekommt, nebst Bezügen zu angrenzenden Rechtsgebieten wie dem internationalen Privatrecht, dem Steuerrecht, dem Familienrecht oder dem Gesellschaftsrecht. Ich musste nachweisen, dass ich mich mit Fragen der vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung ebenso auskenne wie mit der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft. Diese hohen Anforderungen zu erfüllen ist nicht leicht und führt letztendlich dazu, dass sich in Bremen und Bremerhaven von 1845 zugelassenen Rechtsanwälten nur 12 Fachanwälte für Erbrecht nennen dürfen, eine Quote also von deutlich unter einem Prozent. Bundesweit ist die Quote ähnlich, bei 155.680 Rechtsanwälten gibt es nur rund 1.250 Fachanwälte für Erbrecht.
Mit den hohen Anforderungen, die von den Rechtsanwaltskammern an die Erlangung des Fachanwaltstitels gestellt werden, soll sichergestellt werden, dass die Qualität der Beratung durch Fachanwälte entsprechend hoch ist. Und damit diese Qualität auch erhalten bleibt müssen Fachanwälte sich verpflichten, sich in ihren Fachgebieten regelmäßig fortzubilden, um den Fachanwaltstitel behalten zu dürfen. Der Umfang muss mindestens 10 Zeitstunden jährlich betragen und gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.
Sie können sich also sicher sein und darauf vertrauen, dass wir als Fachanwalt für Erbrecht und als Fachanwälte für Familienrecht in unseren Rechtsgebieten die notwendigen Kenntnisse haben, um die meisten Rechtsprobleme in bester Qualität lösen zu können und es ist uns ein besonderes Anliegen, diese Qualität durch Übererfüllung unserer Fort- und Weiterbildungspflichten nicht nur zu erhalten sondern weiter zu verbessern.


