Menü öffnen / schließen
Home
Rechtsanwälte
Warum zum Fachanwalt?
Rat & Tat
Das Erbrecht
Das gesetzliche Ehegattenerbrecht
Das Erbrecht des Staates
Die gewillkürte Erbfolge
Erbrecht seit dem 01.01.2010
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch und seine Tücken
Grundsätze für die Ermittlung der Höhe einer Ausgleichung bei Pflegeleistungen eines Abkömmlings gemäß § 2057 a BGB
Erbschaftssteuer
Die Testamentsvollstreckung
Der Notar und sein Amt
Aktuelles aus dem Erbrecht
Kontakt
Stellenangebote
Der Weg zu uns
Home
>
Das Erbrecht
>
Das Erbrecht des Staates
Das Erbrecht des Staates
Sind weder Verwandte, noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden, ist nach § 1936 BGB der Fiskus des Bundeslandes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes lebte.
Home
Rechtsanwälte
Warum zum Fachanwalt?
Rat & Tat
Das Erbrecht
Das gesetzliche Ehegattenerbrecht
Das Erbrecht des Staates
Die gewillkürte Erbfolge
Erbrecht seit dem 01.01.2010
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch und seine Tücken
Grundsätze für die Ermittlung der Höhe einer Ausgleichung bei Pflegeleistungen eines Abkömmlings gemäß § 2057 a BGB
Erbschaftssteuer
Die Testamentsvollstreckung
Der Notar und sein Amt
Aktuelles aus dem Erbrecht
Kontakt
Stellenangebote
Der Weg zu uns