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BFH: Steuerschulden des Erblassers aus dem Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten
Mit Urteil vom 04.07.2012 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass die auf den Erben entsprechend seiner Erbquote entfallenden Abschlusszahlungen für Einkommenssteuerschulden des Erblassers für das Todesjahr einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs.5 Nr.1 ErbStG abzugsfähig sind.
Eingestellt am 28.12.2012 von T.Bruns
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