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BFH zur Kettenschenkung an Schwiegerkind
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Entscheidung vom 30.11.2011 (II B 60/11) entschieden, dass eine Schenkung eines Elternteils an ein Kind, welches die Zuwendung im unmittelbaren Anschluss an seinen Ehegatten weiterschenkt, schenkungssteuerrechtlich nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist.Zivilrechtlich liegt zunächst eine Schenkung an das eigene Kind vor, welches schenkungssteuerrechtlich gem. § 16 Abs.1 Nr.2 ErbStG einen Steuerfreibetrag von € 400.000,- beanspruchen kann.
Schenkt das Kind nunmehr den Gegenstand oder, wie häufig bei Grundstücken, Teile davon an den Ehegatten weiter, liegt dann kein Gestaltungsmißbrauch vor, wenn das Kind frei und ohne Weisung des erstverschenkenden Elternteils über den Gegenstand verfügen konnte. Auch in diesem Fall profitiert der Beschenkte von den hohen Steuerfreibeträgen für Ehegatten (€ 500.000,-).
Dieses muss aber wohl dann anders beurteilt werden, wenn der zunächst Beschenkte verpflichtet ist, den erworbenen Gegenstand weiterzuverschenken, mit der Folge, dass über § 42 AO die Privilegierung des zuletzt Beschenkten entfällt.
Eingestellt am 13.05.2012 von T.Bruns
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