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Koordinierter Ländererlass zur neuen Erbschaftssteuer
Zu dem unlängst geänderten Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht haben die obersten Finanzbehörden der Länder nun auch einen Koordinierten Ländererlass verabschiedet. Wegen der abweichenden Haltung des Landes Bayern zu einigen der Erlassregelungen konnte allerdings nicht wie üblich ein gleichlautender Erlass verabschiedet werden.
Der neue Erlass erläutert im Einzelnen die Anwendung der in der Praxis wichtigen erb-schaft- und schenkungssteuerrechtlichen Vorschriften im Unternehmensbereich, etwa § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen regelt, § 13b ErbStG, der die Be-stimmung des begünstigungsfähigen Vermögens beinhaltet, oder zum Abschmelzmodell des § 13c ErbStG. Erläutert werden ferner die Reglungen zur Stundung (§ 28 ErbStG) sowie zur Verschonung (§28 a ErbStG). Der 90-seitige Erlass enthält zudem zahlreiche Berechnungsbeispiele.Anke Buck
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Erbrecht-
Eingestellt am 26.09.2017 von T.Bruns
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