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OLG Celle: Zu den Anforderungen an die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 19.10.2020 (Geschäfts-Nr.: VI U 34/20) entschieden, dass bei der Aufnahme eines notariellen Bestandsverzeichnisses über einen Nachlass der Umfang der Ermittlungen über den Nachlassbestand nicht allein im Ermessen des Notars stehe. Vielmehr habe der Notar diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Anspruchsgläubigers für erforderlich halten würde.
Eingestellt am 31.12.2020 von T.Bruns
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