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OLG Karlsruhe: Zum Umfang eines Auskunftsanspruchs beim Pflichtteilsergänzungsanspruch
Das OLG Karlsruhe hat am 09.12.2014 zur Gesch.-Nr. 8 U 187/13 entschieden, dass es für die Voraussetzung eines Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs.1 i.V.m. § 2325 BGB nicht erforderlich ist, dass das Vorliegen einer Schenkung feststeht. Vielmehr genügen ausreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer möglicherweise pflichtteilsrelevanten Schenkung, um den Auskunftsanspruch auszulösen. Die Auskunft muss sich also auf alle Umstände erstrecken, die für die Beurteilung bedeutsam sind; mithin also auch, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht.
Eingestellt am 15.03.2015 von T.Bruns
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